Kein Kinderspiel: Jugendschutz bei LOTTO

Ab 18Die Spielteilnahme unter 18 Jahren ist gesetzlich untersagt. Jugendliche sind besonders spielsuchtgefährdet, weil sie die Gefahren, die vom Glücksspiel ausgehen, unterschätzen. Die Mitarbeiter in den LOTTO-Annahmestellen sind sich der verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und müssen die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen. Die Frage nach dem Personalausweis gehört im Zweifelsfall dazu. Unterstützend finden Sie auf allen Druckerzeugnissen von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Hinweise zur Altersbeschränkung.

Im Auftrag von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern werden regelmäßig Testkäufe in den LOTTO Annahmestellen durchgeführt, um die Einhaltung des Jugendschutzes zu prüfen und dem Annahmestellen-Personal die Thematik immer wieder ins Gedächtnis zu rufen.

 

Glücksspielsucht: Risiken früh erkennen - Sucht verhindern

Ab 18Der Traum vom schnellen Geld ist laut einer Repräsentativumfrage für viele Menschen in Deutschland attraktiv. Spielen heißt experimentieren, riskieren, sich an Regeln halten und auf das Glück hoffen. König Zufall ist bei allem mit von der Partie. Glücksspiel ist reine Glückssache! Doch die Hoffnung auf das große Glück birgt ebenfalls die Gefahr der Spielsucht in sich.

Wer das Glücksspiel in den Mittelpunkt seines Lebens stellt, verliert den Reiz daran und vor allen Dingen die Kontrolle. Problematisches Spielverhalten oder sogar Glücksspielsucht sind ernst zu nehmen. Ein frühzeitiges Erkennen kann negative persönliche und finanzielle Folgen verhindern.

 

Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z.B. folgende Verhaltensweisen geben:

  • Sie verspielen dauerhaft mehr Geld, als geplant.
  • Sie leihen sich Geld, um zu spielen - oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört.
  • Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen.
  • Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt.
  • Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte.
  • Ihre Arbeit leidet aufgrund Ihres Spielverhaltens.
  • Sie erkennen, dass Sie sich selbst und anderen Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter.

 

Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten.

Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe bieten. Ein erster Anlaufpunkt sind die kostenlosen und anonymen Hotline-Nummern der regionalen Suchtstelle und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und

Die regionale Hotline für Mecklenburg-Vorpommern erreichen Sie unter:

0800 2 60 35 48
Montag bis Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 07.00 bis 18.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten steht ein Anrufbeantworter bereit.

Die Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erreichen Sie unter:

0800 1 37 27 00
Montag bis Donnerstag 10:00 bis 22:00 Uhr,
Freitag bis Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr

 

Die gemeinsame Initiative der Lotteriegesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks und der BZgA setzt sich für den verantwortungsbewussten Umgang mit Lotterien und Sportwetten ein.

Ab 18Auf der Internetseite der BZgA www.spielen-mit-verantwortung.de, die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Lotto- und Totoblock erstellt wurde, finden Sie wichtige Informationen und weiterführende Beratungs- und Hilfsangebote.

Bspw. stehen jeden Donnerstag in der Zeit von 15 bis 17 Uhr in der Chat-Sprechstunde Experten Rede und Antwort rund ums Thema. Zudem können Betroffene an einem kostenlosen und anonymen vierwöchigen Beratungsprogramm teilnehmen.

 

Das Sperrsystem

Glücksspiele bergen ein Suchtrisiko. LOTTO Mecklenburg-Vorpommern bietet nach gesetzlicher Definition besonders risikoreiche Lotterien wie die tägliche Zahlenlotterie KENO und Wetten wie TOTO und ODDSET an. Um gefährdete bzw. betroffene Personen von der Spielteilnahme ausschließen zu können, gibt es seit dem 1. Januar 2008 ein nationales Sperrsystem.

Ab 18Damit hat der Betroffene die Option, sich für KENO sowie die Sportwetten ODDSET und TOTO sperren zu lassen! Die Beweggründe können verschiedener Natur sein - wie bspw. finanzielle oder soziale Probleme. Ebenso können Dritte bei der nachweislichen Annahme für das Vorliegen eines krankhaften Spielverhaltens, die betroffene Person melden, um eine Sperre zu generieren.

Es wird zwischen Selbst- und Fremdsperre unterschieden.

Bei einer Selbstsperre stellt der Betroffene den Antrag zum Spielausschluss.

Der Antrag auf Fremdsperre wird durch Dritte (z.B. Angehörige) gestellt. Der betroffene Spieler erhält vor Aufnahme in die Sperrdatei die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Nach Prüfung und Zustimmung des Sperrantrages wird die betroffene Person in einem bundesweiten Sperrsystem registriert, so dass die Sperre länderübergreifend für die Teilnahme über die staatlichen Lotteriegesellschaften sowie Spielbanken ihre Gültigkeit besitzt.

Das nationale Sperrsystem beinhaltet die Zusammenführung aller Spielersperren, die durch die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften und durch die Spielbanken eingegeben wurden.

Von Seiten der Lotteriegesellschaften wird die Umsetzung von Sperren durch die Kundenkarte realisiert. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Kundenkarte nur in Verbindung mit Personalausweis bzw. Pass.

Spielersperren gelten für den Ausschluss von der Teilnahme an ODDSET, TOTO, KENO und in den Spielbanken für das kleine und große Spiel.

 

Der Sperrantrag zum Download

Zudem ist der Sperrantrag ist in jeder LOTTO-Annahmestelle vorrätig.

Die Sperre hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr.

 


Ziehung Samstag 13.03.2010
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Zusatzzahl:
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Superzahl:
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