Kein Kinderspiel: Jugendschutz bei LOTTO

Ab 18Die Spielteilnahme unter 18 Jahren ist gesetzlich untersagt. Jugendliche sind besonders spielsuchtgefährdet, weil sie die Gefahren, die vom Glücksspiel ausgehen, unterschätzen. Die Mitarbeiter in den LOTTO-Annahmestellen sind sich der verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und müssen die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen. Die Frage nach dem Personalausweis gehört im Zweifelsfall dazu. Unterstützend finden Sie auf allen Druckerzeugnissen von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Hinweise zur Altersbeschränkung.

Im Auftrag von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern werden regelmäßig Testkäufe in den LOTTO Annahmestellen durchgeführt, um die Einhaltung des Jugendschutzes zu prüfen und dem Annahmestellen-Personal die Thematik immer wieder ins Gedächtnis zu rufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ziehung Samstag 04.09.2010
3
6
19
25
35
48
Zusatzzahl:
5
Superzahl:
3

1218573

151373
Ziehung der Lottozahlen:

 18:50 Uhr - Live-Ziehung am
Mittwoch im ZDF

Lottozahlen am Samstag
in der ARD:

 19:57 Uhr - TOP Gewinnzahlen
der Glücksspirale
 22:00 Uhr - Live-Ziehung der
Lottozahlen
Spielen mit Verantwortung